Der Kirchenvorstand

Seine Aufgaben:

Der Kirchenvorstand (KV) ist das Leitungsgremium der evangelischen Kirchengemeinde. Er setzt sich für die Bedürfnisse der Gemeindeglieder ein und repräsentiert die Evangelische Kirche vor Ort. Der KV trägt die Verantwortung und trifft verbindliche Entscheidungen für alle Aufgaben und Aktionen, für rechtliche und geistliche Fragen der Gemeinde.

Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher sind im Gottesdienst beteiligt, sie gestalten Kontakte zu Menschen am Ort, zur politischen Gemeinde und zu Vereinen. Sie beraten in den monatlichen KV-Sitzungen und in weiteren Arbeitsgruppen und Ausschüssen über die Zukunft unserer Kirchengemeinde.

Der KV berät über die Gestaltung der Gottesdienste, die Gottesdienstorte und Gottesdienstzeiten. Er berät und beschließt, was nötig ist für die Förderung eines lebendigen Gemeindelebens, an dem alle Generationen Anteil haben können.

Darüber hinaus wirkt der Kirchenvorstand mit bei allen Personalentscheidungen, die die Kirchengemeinde und ihre Einrichtungen, z.B. unsere Kindertagesstätten, betreffen. Der KV zeichnet ebenso verantwortlich für die Haushaltsplanung der Kirchengemeinde.

Die Kirchenvorstände unserer Kirchengemeinden bestehen aus Ehrenamtlichen, die in das Amt gewählt wurden, sowie den Pfarrstelleninhabern. Eine Wahlperiode dauert sechs Jahre. Die nächste Wahl ist im Jahr 2024.

Eine Darstellung des Kirchenvorstands und der Kirchenvorstandsarbeit finden Sie auch unter www.kirchenvorstand-bayern.de